Offenlegungspflichten

Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten nach der Offenlegungs-Verordnung (EU) 2019/2088 sowie der Taxonomie-Verordnung (EU) 2020/852


Präambel

Die Pensionskasse der Bewag ist eine Einrichtung der betrieblichen Altersversorgung gemäß §§ 232-244d Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) und damit Finanzmarktteilnehmer im Sinne der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (Offenlegungs-VO) und unterliegt den Vorschriften zur Veröffentlichung von Informationen über

auf der Internetseite.

Informationen über den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken im Investitionsentscheidungsprozess (Artikel 3 der Offenlegungs-VO)

Ein Nachhaltigkeitsrisiko ist im Sinne von Artikel 2 Nr. 22 der Offenlegungs-VO ein Ereignis oder eine Bedingung in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung (environmental, social, governance – ESG), dessen bzw. deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition haben könnte.

Die Kasse verfolgt eine breit diversifizierte Anlagepolitik, wobei ökologische, soziale und die Unternehmensführung betreffende Faktoren sowohl im Ankaufsprozess als auch im laufenden Risikomanagement berücksichtigt werden. Bei indirekten Investments legt die Kasse Wert darauf, dass diese Faktoren von allen externen Asset Managern zu berücksichtigen sind, wobei dies von einem Ausschluss bestimmter Anlagen bis hin zu einem integrierten ESG-lnvestmentprozess reichen kann. Allerdings bildet Nachhaltigkeit bei der Kapitalanlage kein übergeordnetes oder das primäre Anlageziel. Die ausdrückliche Einbeziehung des Nachhaltigkeitsgedankens in die Anlagetätigkeit kann aber mittel- und langfristig auch neuartige und zusätzliche Ertragschancen mit sich bringen.

Aus einer Nichtberücksichtigung möglicher Nachhaltigkeitsrisiken können sich langfristig Markt- und Kreditrisiken, z. B. Kursrückgänge bei Aktien oder Ausfälle bei Anleihen von solchen Unternehmen, die nicht nachhaltig wirtschaften oder in problematischen Branchen angesiedelt sind, ergeben und für die Kapitalanlage der Pensionskasse tatsächliche oder potenzielle Anlagerisiken darstellen. Auch sogenannte Transitionsrisiken, wie politisch motivierte Veränderungen, CO2-Preise im Emissionshandel, Haftungsrisiken bei Umweltverschmutzungen oder ein verändertes Verbraucherverhalten, beeinflussen den Anlageerfolg der Pensionskasse.

Durch die Umsetzung einer risikokontrollierten Anlagepolitik sowie die Betrachtung von ESG-Faktoren im Rahmen des Risikomanagements wird dem möglichen Ausmaß von Nachhaltigkeitsrisiken begegnet. Da Nachhaltigkeitsrisiken dabei auf die bekannten Risikokategorien (insbesondere Markt- und Kreditrisiken) einwirken, erfolgt eine Betrachtung und Bewertung ganzheitlich. Die Einbeziehung einer Nachhaltigkeitsdimension im Investitionsentscheidungsprozess dient der Risikoreduzierung.

Die Anlagepolitik der Pensionskasse sieht Investitionen in Wohnimmobilien in der Metropolregion Berlin mit Eigenbewirtschaftung sowie in Immobilienfonds mit unterschiedlicher Ausrichtung (Wohn- und Mischobjekte, Büro- und Gewerbeimmobilien) vor. Investitionen in reine Gewerbeobjekte sind für den Immobilien-Direktbestand ausgeschlossen; darüber hinaus bestehen folgende Grundsätze:

  • Bereitstellen von attraktivem Wohnraum für einen breiten Mietermix zu markgerechten Konditionen,
  • Bereitstellen von Finanzmitteln für Instandhaltungsmaßnahmen für eine nachhaltige Verbesserung der Bausubstanz,
  • Umsetzen der aktuellen energetischen Standards bei Neubauprojekten,
  • für alle Objekte sollen Energieausweise, verbrauchs- und/oder bedarfsabhängig, vorliegen.

Bei den Immobilienfonds müssen die seitens der Asset Manager angewandten Nachhaltigkeitsansätze prinzipiell akzeptiert werden, da die Immobilienfonds bereits (weitgehend) voll investiert sind und die Pensionskasse nur ein Teil einer Investorengemeinschaft ist.

Für unseren Masterfonds werden derzeit folgende Ausschlüsse für die Kapitalanlage umgesetzt:

Investments mit Bezug zu Unternehmen, die kontroverse Waffen herstellen, insbesondere neben Anti-Personen-Minen und Streumunition auch Waffen nach der Biowaffenkonvention von 1983 sowie der Chemiewaffenkonvention von 1992 und Spekulationen mit Grundnahrungsmitteln.

Grundsätzlich bevorzugen wir in den Auswahlprozessen Asset Manager, die sich zur Einhaltung der UN Principles for Responsible Investment (UN-PRI: Prinzipien für verantwortliches Investieren) verpflichtet haben. Im Rahmen der Anlageausschuss-Sitzungen wurde ein ESG-Reporting nach den Prinzipien des UN Global Compact etabliert und regelmäßig ausgewertet. ESG-Reports werden von den beauftragten Managern bzw. Kapitalverwaltungsgesellschaften zur Verfügung gestellt.

Die Beurteilung der Nachhaltigkeitsrisiken einer Investition erfolgt immer unter Würdigung des Einzelfalls. Es werden derzeit weder globale Ausschlusslisten für Branchen, Wirtschaftstätigkeiten oder Unternehmen noch allgemeine Mindestanforderungen an ESG-relevante Kennzahlen (z. B. ESG-Ratings oder Nachhaltigkeits-KPIs) verwendet. Die Risikobewertung bildet im Investmentprozess ein Entscheidungskriterium unter anderen und dient dem Ziel, die Sensitivität des Portfolios gegenüber ungünstigen Entwicklungen im Bereich Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung zu begrenzen.

Die Veröffentlichung zu Artikel 3 Abs. 1 Verordnung (EU) 2019/2088 basiert auf dem Stand der Vorgaben und Prozesse zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Angaben werden durch die Pensionskasse mindestens jährlich überprüft und Aktualisierungen veröffentlicht.

Information über die Berücksichtigung von nachteiligen Auswirkungen der Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren auf Unternehmensebene (Artikel 4 der Offenlegungs-VO)

„Keine Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen der Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren"

Unter Nachhaltigkeitsfaktoren versteht man Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenwürde und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung (Artikel 2 Nr. 24 Offenlegungs-VO).

Die Pensionskasse erwirbt nur solche Vermögensgegenstände, die Erträge unter Beachtung allgemein akzeptierter gesellschaftlicher Normen erzielen. Eine darüberhinausgehende konkrete Messung und Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren erfolgt im Investitionsprozess aus den folgenden Gründen nicht:

  • Oberstes Ziel der Pensionskasse ist die dauerhafte Erfüllung der eingegangenen Verpflichtungen gegenüber ihren Mitgliedern. Die Berücksichtigung ethischer, sozialer oder ökologischer Belange kann nur insoweit erfolgen, als hierdurch die Erfüllung des Geschäftszwecks nicht eingeschränkt wird.
  • Die Kapitalanlagestruktur ist durch ein breit diversifiziertes Portfolio gekennzeichnet. Die Vielschichtigkeit einzelner Assetklassen erschwert die Beschaffung einer ausreichenden Datengrundlagen und die Anwendung einer einheitlichen Systematik zur Einschätzung nachteiliger Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren über ein wirtschaftlich sinnvolles Maß hinaus. Wenn und soweit mit angemessenem Aufwand ausreichend qualitative und quantitative Daten zur Verfügung stehen, wird die Entscheidung zum Ausweis von nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen nochmals überprüft werden.

Diese Praxis ändert nichts an der Bereitschaft, einen Beitrag zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienten Wirtschaften mit dem Ziel zu leisten, insbesondere die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels und anderer ökologischer oder sozialer Missstände zu verringern.

Informationen über die Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Artikel 5 der Offenlegungs-VO)

Die Pensionskasse der Bewag beschäftigt in ihrem Kerngeschäft keine eigenen Mitarbeiter. Die Pensionskasse bedient sich der in der Organisationseinheit HIGP der Vattenfall GmbH beschäftigten Mitarbeiter.

Die Ausführungen der Pensionskasse zur Offenlegungs-VO wurden vom Gesamtvorstand am 21.03.2023 besprochen und genehmigt. Sie sind gültig ab dem 01.01.2023.

Version: 2023.03

Stand: 21.03.2023


Pensionskasse der Bewag

Der Vorstand



Erläuterung der Änderungen zur Vorversion 2022.02 (Stand: 31.12.2022)

Es hat keine inhaltlichen Änderungen beim Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken im Investmentprozess, bei der Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren oder in der Vergütungspolitik gegeben. Die Informationen wurden redaktionell überarbeitet, um neuen formalen gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen (Ergänzung einer vorgegebenen Überschrift über die Ausführungen zu Artikel 4 der Offenlegungs-VO) und die Darstellung der Informationen konkreter zu gestalten.