Anwärter

Anwärter sind alle Mitglieder, die noch keine Versorgungsleistungen beziehen. Die Kasse nimmt neue Mitglieder nur noch im Rahmen der freiwilligen Versorgung auf. 

Freiwillige Versorgung

Die Kasse unterhält derzeit zwei Tarife für Mitglieder sowie für neue Mitarbeiter der Mitgliedsunternehmen.

Pflichtversorgung

Das ist der Pflichttarif für jedes Mitglied, welches bis zum 31.12.2006 in das Unternehmen eintrat.

Häufige Fragen

Ansparphase

Arbeitgeberwechsel

Rentenübergang

Unsere Anlagepolitik

Pensionskassen müssen gemäß § 234i Versicherungsaufsichtsgesetz der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eine Erklärung zu den Grundsätzen der Anlagepolitik zur Verfügung stellen und diese öffentlich zugänglich machen. 

Unsere Erklärung zu den Grundsätzen der Anlagepolitik gemäß § 234i VAG finden Sie hier.