Anlagegrundsätze

I. Verpflichtungen aus § 234i VAG

Spätestens vier Monate nach Ende eines Geschäftsjahres müssen Pensionskassen gemäß § 234i Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eine Erklärung zu den Grundsätzen der Anlagepolitik vorlegen. Sollte unterjährig eine wesentliche Änderung der Anlagepolitik erfolgen, so ist die Aufsichtsbehörde hierüber in gleicher Form unverzüglich zu unterrichten.

Die Erklärung muss mindestens auf die folgenden Punkte eingehen:

  • das Verfahren der Risikobewertung und der Risikosteuerung
  • die Strategie
  • die Frage, wie die Anlagepolitik ökologischen, sozialen und unternehmerischen Belangen Rechnung trägt

Pensionskassen müssen die Erklärung öffentlich zugänglich machen. Spätestens nach drei Jahren ist die Erklärung zu überprüfen.


II. Anlagestrategische Ausrichtung

1. Allgemeine Informationen zur Pensionskasse der Bewag

Die Pensionskasse der Bewag ist eine am 1. Oktober 1934 gegründete Einrichtung der betrieblichen Altersversorgung und ein rechtlich selbständiges Lebensversicherungsunternehmen in der Rechtsform des Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit (VVaG), derer sich die Trägerunternehmen zur Erfüllung ihrer Versorgungszusagen bedienen. Aus der reinen Firmenpensionskasse für das Trägerunternehmen Bewag wurde inzwischen eine Versorgungseinrichtung für 19 Trägerunternehmen innerhalb und außerhalb der Vattenfall Gruppe. Die Kasse hat die Aufgabe, die in ihrer Satzung definierten Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung als Versorgungsleistungen zu erbringen. Das bedeutet, sie sichert die biometrischen Risikofaktoren Alter, Invalidität und Tod ab.

Diese werden ausschließlich als Renten erbracht, die – mit Ausnahme von befristeten Invaliditäts- und Waisenrenten – lebenslang gezahlt werden. Seit 1. Januar 2007 nimmt die Kasse keine neuen Mitglieder im Pflichttarif mehr auf. Die zu diesem Zeitpunkt bei der Pensionskasse bestehenden Mitgliedschaften werden bis zum Eintritt des Versorgungsfalls fortgeführt und danach bis zum Ende der Leistungsgewährung erfüllt. Der Pflichttarif umfasst etwa 99 % der Versicherungsverhältnisse. Neben der Pflichtversorgung besteht die freiwillige Versorgung für Entgeltumwandlung oder Leistungen einer kombinierten Alters-, Hinterbliebenen- und Invaliditätsversorgung. Nur in diesem Rahmen sowie auf Grundlage der gesetzlichen Regelung zum Versorgungsausgleich können neue Versicherungsverhältnisse begründet werden. Vor diesem Hintergrund ist die Pensionskasse keinem Wettbewerb um neue Versicherte ausgesetzt und verfügt daher über keinen Vertrieb.

Die Pensionskasse unterliegt als regulierte Pensionskasse i. S. v. § 233 Abs. 1 VAG der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit Sitz in Bonn. Die Pensionskasse ist keinen Aktionären oder Investoren, sondern den Interessen der Versicherten verpflichtet.

Die arbeitsrechtliche Vereinbarung über die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung wird dabei zwischen dem jeweiligen Trägerunternehmen als Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer geschlossen. Der Rechtsanspruch auf die Versorgungsleistungen besteht unmittelbar gegen die Pensionskasse, der Arbeitgeber haftet über die sogenannte Subsidiärhaftung ebenfalls für die Erfüllung der nach der Satzung zugesagten Leistung.

2. Unternehmensziel

Das vorrangige Unternehmensziel ist die jederzeitige Sicherstellung der vertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen. Damit hat die Kasse eine wichtige, direkte und treuhänderische Verantwortung für ihre Versicherten. Daher legt die Pensionskasse höchsten Wert auf wirtschaftlich nachhaltiges Handeln und eine auf Sicherheit fokussierte, langfristige Anlagepolitik.

Die Kapitalanlagepolitik erfolgt einheitlich, so dass keine individuelle Kapitalanlagepolitik je Trägerunternehmen und Versorgungsanwärter stattfindet


III. Ziel und Anwendungsbereich der Anlagepolitik

Die Anlagepolitik der Pensionskasse wird geprägt von den Zielen Sicherheit, einer angemessenen sowie langfristig sicheren Kapitalverzinsung und einer jederzeit ausreichenden Liquidität. Bei Abwägung zwischen Sicherheit und Rendite wird dem Sicherheitsaspekt grundsätzlich das größere Gewicht beigemessen. Die Kasse verfolgt eine breit diversifizierte Anlagepolitik. Interne Vorgaben und Limite sind in einer Kapitalanlagerichtlinie festgehalten.

Die nachfolgende Beschreibung zur Anlagepolitik findet für das Sicherungsvermögen der Pensionskasse Anwendung und nimmt Bezug auf alle vorhandenen Tarife. Bestimmte Vorgaben zur Anlagepolitik seitens der Arbeitgeber bestehen nicht.


IV. Strategische Asset Allokation

Um dem Unternehmensziel der jederzeitigen Sicherstellung der vertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen Rechnung zu tragen, investiert die Pensionskasse als institutioneller Anleger in eine Vielzahl von Assetklassen. Die Anlage erfolgt breit diversifiziert über eine große Anzahl von Emittenten beziehungsweise Schuldnern sowie über verschiedene Branchen und Regionen hinweg.

Grundlage für die Ausrichtung der Kapitalanlage und die Definition einer strategischen Asset-Allokation (SAA) bilden einerseits die Verzinsungsanforderungen, die sich aus den versicherungstechnischen Verpflichtungen ergeben, und andererseits die Risikotragfähigkeit und -bereitschaft der Kasse. Die Überprüfung erfolgt im Rahmen von regelmäßig durchgeführten Asset-Liability-Studien (AL-Studien). Bei der Umsetzung der SAA sind das von der Kasse tragbare Risiko und die aktuelle Kapitalmarktsituation zu berücksichtigen.

Das strategische Anlage-Portfolio wird auf Grundlage der Ergebnisse der AL-Studien, welche jährlich validiert werden, adjustiert. Statt kurzfristigen Markttrends zu folgen, wird ein Zielportfolio definiert, welches langfristig Rendite-Risiko-optimiert ist. Die Kapitalanlagestruktur wird fortlaufend überprüft und wenn nötig an die Kapitalmarktentwicklung angepasst. Die taktische Umsetzung der Anlagepolitik wird von dem für Kapitalanlagen zuständigen Vorstand unter Einbeziehung des Bereichs Kapitalanlagen und des Risikomanagements vorbereitet und vom Gesamtvorstand festgelegt. Dabei wird regelmäßig die Risikotragfähigkeit der Kapitalanlage durch Stresstests überprüft.

Änderungen der regulatorischen Rahmenbedingungen, Veränderungen der Kapitalmarktverhältnisse und weitere außerordentliche Ereignisse, die potenziell einen wesentlichen Einfluss auf die Entwicklung der Gesellschaft haben, können eine außerplanmäßige Überprüfung der Anlagepolitik der Kasse auslösen.

Durch die Struktur der Vermögensanlage muss sichergestellt sein, dass das oberste Ziel – die dauerhafte Erfüllbarkeit der sich aus der Satzung ergebenden Verpflichtungen – erfüllt werden kann (Asset-Liability-Management). Dieses Ziel steht mit den Hauptzielen der Aufsichtsbehörde (§ 294 Abs. 1 und 4 VAG) im Einklang.

Die Kapitalanlagepolitik erfolgt einheitlich, sodass keine individuelle Kapitalanlagepolitik je Trägerunternehmen und Versorgungsanwärter stattfindet.


V. Beschränkung der Kapitalanlagen

Als regulierte Pensionskasse unterliegt die Kapitalanlage der Regulierung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), die Verordnung über die Anlage des Sicherungsvermögens von Pensionskassen, Sterbekassen und kleinen Versicherungsunternehmen (AnlV) sowie die einschlägigen Rundschreiben der BaFin und die darin definierten Anlagegrundsätze sind zu beachten.

Daneben ist für eine geschlossene Pensionskasse, in der die erforderliche Liquidität überwiegend oder sogar ausschließlich aus den Kapitalanlagen generiert werden muss, das Cashflow-Profil der Kapitalanlage in besonderem Maße an den Cashflow-Anforderungen der Verpflichtungen auszurichten. Weiter gelten die innerbetrieblichen Anlagerichtlinien, die jährlich überprüft werden.


VI. Überprüfung der Strategien und der Anlagepolitik

Die Geschäfts- und Risikostrategie sowie die Angemessenheit der strategischen Anlagepolitik im Hinblick auf das Geschäft der Kasse und der Risikobereitschaft sowie die Anforderungen an das einzugehende Risiko und den Ertragsbedarf werden mindestens einmal jährlich geprüft und gegebenenfalls aktualisiert. Darüber hinaus wird – sofern sich Parameter wesentlich verändern – die Anlagepolitik anlassbezogen überprüft und gegebenenfalls angepasst. Eine wesentliche Veränderung ist insbesondere dann anzunehmen, wenn sich Marktbedingungen ändern, bei neuen regulatorischen Vorgaben oder wenn die Risikotragfähigkeit inklusive der definierten Limite und Schwellenwerte der Pensionskasse oder einzelner Anlageklassen tangiert sein sollte.

Für das Aktiv-Passiv-Management lässt die Pensionskasse alle zwei Jahre eine Asset-Liability-Studie mit einer jährlichen Überprüfung durch einen externen Sachverständigen erstellen. Unter Berücksichtigung der langfristigen Entwicklung der Verpflichtungen und der Kapitalmarktannahmen sowie der aufsichtsrechtlichen Anforderungen gibt der Sachverständige eine strategische Empfehlung zur Asset-Allokation. Daraus wird eine konkrete Umsetzungsvariante für die Kasse abgeleitet


VII. Berücksichtigung ökologischer, sozialer und die Unternehmensführung betreffender Belange im Rahmen der Anlagepolitik

Die übergeordnete Anlagestrategie hat das Ziel, die satzungsmäßigen Versorgungsverpflichtungen langfristig und sicher zu erfüllen, während gleichzeitig alle regulatorischen und rechtlichen Vorgaben beachtet werden. Die Pensionskasse betrachtet die Kapitalanlage als treuhänderische Verpflichtung und ist sich ihrer gesellschaftlichen Verantwortung bewusst.

Aktuell erfolgt keine Messung oder Berücksichtigung der negativen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, und Nachhaltigkeit ist kein primäres Anlageziel. Es werden weder globale Ausschlusslisten für Branchen, Wirtschaftstätigkeiten oder Unternehmen verwendet, noch gibt es allgemeine Mindestanforderungen an ESG-relevante Kennzahlen wie ESG-Ratings oder Nachhaltigkeits-KPIs.


VIII. Risikokategorien im Anlagebereich

Die Risiken aus Kapitalanlagen lassen sich unterteilen in

  • Marktrisiko,
  • Kreditrisiko,
  • Konzentrationsrisiko und
  • Liquiditätsrisiko.

Sie können die Anlageziele Rentabilität, Stabilität und Liquidität gefährden.

Nachhaltigkeitsrisiken werden nicht als eigenständige Risikokategorie aufgeführt, sondern wirken als auslösende oder negativ beeinflussende Faktoren auf die vorgenannten Risiken ein. Die Betrachtung und Bewertung erfolgten an dieser Stelle ganzheitlich.

1. Risikobewertung und steuerung

Eine erfolgreiche Umsetzung der strategischen Anlageplanung und somit eine nachhaltige Erreichung der Unternehmensziele setzt eine umfassende und effektive Risikosteuerung der Kapitalanlagen voraus. Sie dient einer frühzeitigen Erkennung aller maßgeblichen Risiken, die eine positive oder negative Auswirkung auf die Kapitalanlagen und somit auch auf die wirtschaftliche Stabilität haben. Die Risikosteuerung der Kapitalanlagen richtet sich am Risikoprofil des Portfolios, den Liquiditätserfordernissen sowie an der Risikotragfähigkeit aus.

2. Risikomanagement

Das Risikomanagementsystem der Pensionskasse der Bewag hat die Aufgabe, die Kasse systematisch vor Risiken zu schützen und dadurch die dauerhafte Versorgung der Versicherten zu gewährleisten. Kern des Risikomanagementsystems ist der Risikokontrollprozess von der Risikoidentifikation, -analyse und -bewertung, -steuerung bis hin zur Risikoüberwachung. Ziel der Risikoidentifikation ist es, alle Risiken unabhängig von ihrer Wesentlichkeit zu erfassen sowie die potenziellen Wechselwirkungen mit anderen Risiken zu ermitteln. In der Risikoanalyse und -bewertung werden die Eintrittswahrscheinlichkeiten sowie die potenziellen Auswirkungen unter Berücksichtigung risikomindernder Maßnahmen bewertet. Risikoanalysen fließen in die Entscheidungsprozesse ein. Diese betreffen in der Regel das laufende Risikomanagement, insbesondere die Steuerung existierender wesentlicher Risiken, sowie den Erwerb neuer Kapitalmarktprodukte. Beim Erwerb neuer Produkte, insbesondere neuer Fonds, wird vor Erwerb ein strukturierter Prüfungsprozess durchlaufen.

Für alle wesentlichen Risiken wird grundsätzlich Risikokapital bereitgestellt und im Risikotragfähigkeitskonzept berücksichtigt. Bei Erreichen bzw. Überschreiten von Limiten oder Schwellenwerten wird eine Berichtspflicht ausgelöst.

Das Risikomanagementsystem, die -strategie und das Risikotragfähigkeitskonzept werden jährlich überprüft und ggf. angepasst. Zusätzlich erfolgt eine jährliche Prüfung des Risikomanagementsystems durch die Interne Revision. Als Bestandteil der eigenen Risikobeurteilung wird jeweils am Jahresanfang ein Risikoworkshop durchgeführt. In diesem wird unter anderem die Gesamtrisikosituation der Kasse, alle wesentlichen Risikomeldungen des vorherigen Geschäftsjahres sowie die Wirksamkeit des Risikomanagementsystems analysiert. Weiter wird die Ausrichtung des Risikomanagements für das laufende Geschäftsjahr festgelegt.

Die potenziellen Auswirkungen des Marktrisikos werden durch eine hohe Diversifizierung der Anlagen und Anlageklassen im Rahmen der Anlagestrategie und Anwendung der Vorschriften zur Mischung und Streuung reduziert. Bei der Auswahl der Anlageklassen wird darauf geachtet, mögliche negative bilanzielle Auswirkungen gering zu halten. Im Vorfeld des Erwerbs einer Kapitalanlage wird eine ökonomische und rechtliche Analyse durchgeführt.

Indirekte Anlagen werden grundsätzlich über Spezialfondskonzepte umgesetzt und bilanziell dem Anlagevermögen zugeordnet. Die mandatierten Fondsmanager sind auf Anlagearten spezialisiert und verfügen über einen strukturierten Investmentprozess. Die Risikosteuerung erfolgt hier primär über das Asset-Management bzw. Overlay-Management des jeweiligen Fonds. Bei den liquiden Fonds erfolgt eine Risikobegrenzung über Wertsicherungsstrategien, teilweise mit einer zusätzlich festgelegten Wertuntergrenze. Die Wertsicherungsstrategien umfassen auch den Einsatz von derivativen Sicherungsinstrumenten.

Der Immobilien-Direktbestand setzt sich fast ausschließlich aus Wohnimmobilien in der Metropolregion Berlin zusammen. Sie werden nach einheitlichen Grundsätzen durch die Kasse selbst bewirtschaftet. Im 4-Jahres Turnus erfolgt eine Bewertung der Immobilien durch externe Sachverständige. Zusätzlich wird alle zwei Jahre eine Portfolioanalyse durchgeführt, um auf Basis der Prognose potenzielle Risiken frühzeitig erkennen und steuern zu können.

Investitionen in Immobilienfonds mit unterschiedlicher strategischer Ausrichtung (Schwerpunkt Wohnen sowie Mischobjekte mit Gewerbeanteilen, Studentisches Wohnen, Büroimmobilien sowie gemischte Gewerbeimmobilien) dienen der Diversifikation des Immobilienportfolios im Hinblick auf Objektart und Standort. Kasse. Alle Objekte befinden sich in Deutschland. Die in den Fonds gehaltenen Immobilien werden jährlich durch Sachverständige bewertet. Mindestens im monatlichen Rhythmus findet ein Fondsmonitoring statt. Die Steuerungsmöglichkeiten sind auf die Mitwirkung in den Anlageausschüssen der Fonds begrenzt. Entscheidungen werden dort mehrheitlich getroffen.

Bei den Immobilienanlagen wird im Rahmen des Ankaufsprozesses für jede Investition die Werthaltigkeit des Produktes, des Nutzungskonzeptes bzw. des einzelnen Objektes beurteilt.

Das Kreditrisiko wird durch eine breite Streuung der Emittenten, strenge Anlagerichtlinien und der Beachtung von externen Ratings sowie interner Plausibilisierung begrenzt. In der Renten-Direktanlage werden ausschließlich Papiere der öffentlichen Hand sowie von geeigneten Kreditinstituten gehalten. Die Papiere der Kreditinstitute sind überwiegend durch einschlägige Sicherungssysteme abgedeckt oder als Pfandbrief hinterlegt. Investitionen bei Emittenten, die kein Investmentgrade-Rating haben, oder in Unternehmensanleihen werden für die Renten-Direktanlage nicht getätigt. Negative Bonitätsveränderungen werden analysiert und ggf.  Maßnahmen abgeleitet, die auch eine Veräußerung des jeweiligen Papieres beinhalten können. Für den Immobilien-Direktbestand überprüft die Pensionskasse auch die Bonität potenzieller Mieter.

Das Konzentrationsrisiko wird durch Diversifikation, einer angemessenen Mischung und Streuung sowie der Kontingentierung verschiedener Assetklassen vermieden.

Das Eintreten des Liquiditätsrisikos, soll durch eine kontinuierliche und rollierende Liquiditätsplanung, die sämtliche Zahlungsströme aus dem versicherungstechnischen Geschäft, den Kapitalanlagen und den sonstigen Verpflichtungen berücksichtigt, ausgeschlossen werden.


IX. Informationen nach §§ 134b und 134c Aktiengesetz (AktG)

Details bezüglich der Informationen können Sie dem folgenden Dokument entnehmen: https://www.pensionskassederbewag.de/Informationen_nach_134b-c_AktG.pdf

Der Vorstand der Pensionskasse hat die vorstehende Erklärung im April 2024 genehmigt. Die ‚Erklärung zu den Grundsätzen der Anlagepolitik gemäß § 234i VAG‘ tritt mit dem 01.05.2024 in Kraft und ersetzt die jeweilige Vorgängerversion.