Anlagegrundsätze

I. Verpflichtungen aus § 234i VAG

Spätestens vier Monate nach Ende eines Geschäftsjahres müssen Pensionskassen gemäß § 234i Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eine Erklärung zu den Grundsätzen der Anlagepolitik vorlegen. Sollte unterjährig eine wesentliche Änderung der Anlagepolitik erfolgen, so ist die Aufsichtsbehörde hierüber in gleicher Form unverzüglich zu unterrichten.

Die Erklärung muss mindestens auf die folgenden Punkte eingehen:

  • das Verfahren der Risikobewertung und der Risikosteuerung
  • die Strategie
  • die Frage, wie die Anlagepolitik ökologischen, sozialen und die Unternehmensführung betreffenden Belangen Rechnung trägt

Pensionskassen müssen die Erklärung öffentlich zugänglich machen. Spätestens nach drei Jahren ist die Erklärung zu überprüfen.


II. Anlagestrategische Ausrichtung

1. Allgemeine Informationen zur Pensionskasse der Bewag

Die Pensionskasse der Bewag ist eine am 1. Oktober 1934 gegründete Einrichtung der betrieblichen Altersversorgung und ein rechtlich selbständiges Lebensversicherungsunternehmen in der Rechtsform des Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit (VVaG), derer sich die Trägerunternehmen zur Erfüllung ihrer Versorgungszusagen bedienen. Die Pensionskasse hat die Aufgabe, die in ihrer Satzung definierten Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgungen dauerhaft erfüllen zu können. 

Diese werden als Renten erbracht, die – mit Ausnahme von befristeten Invaliditäts- und Waisenrenten – lebenslang gezahlt werden. Seit 1. Januar 2007 nimmt die Kasse keine neuen Mitglieder im Pflichttarif mehr auf. Die zu diesem Zeitpunkt bei der Pensionskasse bestehenden Mitgliedschaften werden bis zum Eintritt des Versorgungsfalls fortgeführt und danach bis zum Ende der Leistungsgewährung erfüllt. Der Pflichttarif umfasst etwa 98 % der Versicherungsverhältnisse. Neben der Pflichtversorgung besteht die freiwillige Versorgung für Entgeltumwandlung oder Leistungen einer kombinierten Alters-, Hinterbliebenen- und Invaliditätsversorgung. Nur in diesem Rahmen sowie auf Grundlage der gesetzlichen Regelung zum Versorgungsausgleich können neue Versicherungsverhältnisse begründet werden. Vor diesem Hintergrund steht die Pensionskasse nicht im Wettbewerb um neue Versicherte und verfügt daher über keinen Vertrieb.

Die Pensionskasse unterliegt als regulierte Pensionskasse i. S. v. § 233 Abs. 1 VAG der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Die Pensionskasse als VVaG ist ausschließlich den Interessen der Versicherten bzw. den Mitgliedern der Pensionskasse verpflichtet.

Die arbeitsrechtliche Vereinbarung über die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung wird dabei zwischen dem jeweiligen Trägerunternehmen als Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer geschlossen. Der Rechtsanspruch der Versicherten bzw. Mitglieder auf die Versorgungsleistungen besteht unmittelbar gegen die Pensionskasse, der Arbeitgeber haftet über die sog. Subsidiärhaftung für die Erfüllung der nach der Satzung zugesagten Leistung.

2. Unternehmensziel

Das vorrangige Unternehmensziel ist die jederzeitige Sicherstellung der vertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen. Damit hat die Pensionskasse eine wichtige, direkte und treuhänderische Verantwortung für ihre Versicherten. Die Pensionskasse legt höchsten Wert auf wirtschaftlich nachhaltiges Handeln und eine auf Sicherheit fokussierte, langfristige Anlagepolitik.

Die Kapitalanlagepolitik erfolgt für alle Versicherten einheitlich in einem kollektiven Sicherungsvermögen.


III. Ziel und Anwendungsbereich der Anlagepolitik

Die Anlagepolitik der Pensionskasse wird geprägt von den Zielen der Sicherheit, einer langfristig benötigten Kapitalverzinsung und einer jederzeit ausreichenden Liquidität. Die Kasse verfolgt eine breit diversifizierte Anlagepolitik. Interne Vorgaben und Limite sind in einer Kapitalanlagerichtlinie festgehalten.

Die nachfolgende Beschreibung zur Anlagepolitik findet für das Sicherungsvermögen der Pensionskasse Anwendung und nimmt Bezug auf alle vorhandenen Tarife. Bestimmte Vorgaben zur Anlagepolitik seitens der Trägerunternehmen bestehen nicht.


IV. Strategische Asset Allokation

Um dem Unternehmensziel der jederzeitigen Sicherstellung der vertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen Rechnung zu tragen, investiert die Pensionskasse als institutioneller Anleger in eine Vielzahl von Assetklassen:

Die Grafik vergleicht die Ist-Allokation per 31.12.2025 (äußerer Ring) mit der Zielallokation (innerer Ring). 

Die Anlage erfolgt breit diversifiziert über eine große Anzahl von Emittenten beziehungsweise Schuldnern sowie über verschiedene Branchen und Regionen hinweg.

Grundlage für die Ausrichtung der Kapitalanlage und die Definition einer strategischen Asset-Allokation (SAA) bilden die Verzinsungsanforderungen, die sich aus den versicherungstechnischen Verpflichtungen ergeben, und die Risikotragfähigkeit und -bereitschaft der Kasse. Die Überprüfung erfolgt im Rahmen von regelmäßig durchgeführten Asset-Liability-Studien (AL-Studien). Bei der Umsetzung der SAA sind das von der Kasse tragbare Risiko und die aktuelle Kapitalmarktsituation zu berücksichtigen.

Das strategische Anlage-Portfolio wird auf Grundlage der Ergebnisse der AL-Studien, welche jährlich validiert werden, adjustiert. Statt kurzfristigen Markttrends zu folgen, wird ein Zielportfolio definiert, welches langfristig Rendite-Risiko-optimiert ist. Die Kapitalanlagestruktur wird fortlaufend überprüft und wenn nötig an die Kapitalmarktentwicklung angepasst. Die taktische Umsetzung der Anlagepolitik wird von dem für die Kapitalanlagen zuständigen Vorstand unter Einbezug des Bereichs Kapitalanlagen und des Risikomanagements vorbereitet und vom Gesamtvorstand festgelegt. Die Risikotragfähigkeit der Kapitalanlagen wird regelmäßig durch Stresstests überprüft.

Änderungen der regulatorischen Rahmenbedingungen, Veränderungen der Kapitalmarktverhältnisse und weitere außerordentliche Ereignisse, die potenziell einen wesentlichen Einfluss auf die Entwicklung der Pensionskasse haben, können eine außerplanmäßige Überprüfung der Anlagepolitik der Kasse auslösen.

Durch die Struktur der Vermögensanlage muss sichergestellt sein, dass das oberste Ziel – die dauerhafte Erfüllbarkeit der sich aus der Satzung ergebenden Verpflichtungen – erfüllt werden kann (Asset-Liability-Management). Dieses Ziel steht mit den Hauptzielen der Aufsichtsbehörde (§ 294 Abs. 1 und 4 VAG) im Einklang.


V. Beschränkung der Kapitalanlagen

Als regulierte Pensionskasse unterliegt die Kapitalanlage der Regulierung durch die BaFin. Das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), die Verordnung über die Anlage des Sicherungsvermögens von Pensionskassen, Sterbekassen und kleinen Versicherungsunternehmen (AnlV) sowie die einschlägigen Rundschreiben bzw. Sammelverfügungen der BaFin und die darin definierten Anlagegrundsätze sind zu beachten.

Daneben ist für eine geschlossene Pensionskasse, in der die erforderliche Liquidität überwiegend oder sogar ausschließlich aus den Kapitalanlagen generiert werden muss, das Cashflow-Profil der Kapitalanlage in besonderem Maße an den Cashflow-Anforderungen der Verpflichtungen auszurichten. Weiter gelten die internen Anlagerichtlinien der Pensionskasse, die jährlich überprüft werden.


VI. Überprüfung der Strategien und der Anlagepolitik

Die Geschäfts- und Risikostrategie sowie die Angemessenheit der strategischen Anlagepolitik im Hinblick auf das Geschäft der Kasse und der Risikobereitschaft sowie die Anforderungen an das einzugehende Risiko und den Ertragsbedarf werden mindestens einmal jährlich geprüft und gegebenenfalls aktualisiert. Darüber hinaus wird – sofern sich Parameter wesentlich verändern – die Anlagepolitik anlassbezogen überprüft und gegebenenfalls angepasst. Eine wesentliche Veränderung ist insbesondere dann anzunehmen, wenn sich Marktbedingungen ändern, bei neuen regulatorischen Vorgaben oder wenn die Risikotragfähigkeit inklusive der definierten Limite und Schwellenwerte der Pensionskasse oder einzelner Anlageklassen tangiert sein sollten.

Für das Aktiv-Passiv-Management lässt die Pensionskasse alle zwei Jahre eine Asset-Liability-Studie mit einer jährlichen Überprüfung durch einen externen Sachverständigen erstellen. Unter Berücksichtigung der langfristigen Entwicklung der Verpflichtungen und der Kapitalmarktannahmen sowie der aufsichtsrechtlichen Anforderungen gibt der Sachverständige eine strategische Empfehlung zur Asset-Allokation. Daraus wird eine konkrete Umsetzungsvariante für die Kasse abgeleitet


VII. Berücksichtigung ökologischer, sozialer und die Unternehmensführung betreffender Belange im Rahmen der Anlagepolitik

Eine Messung oder Berücksichtigung negativer Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren gestaltet sich aufgrund der Vielschichtigkeit einzelner Asset-Klassen, der Schwierigkeiten bei der Beschaffung ausreichender Datengrundlagen und der Anwendung einer einheitlichen Systematik zur Bewertung dieser Auswirkungen als herausfordernd und wird daher derzeit nicht verfolgt. Nachhaltigkeit ist somit kein primäres Anlageziel. Die Integration von Nachhaltigkeitsaspekten in den Investitionsentscheidungsprozess dient primär der Risikoreduzierung. 

Der umfangreiche Immobilien-Direktbestand nimmt innerhalb des breit diversifizierten Anlageportfolios eine Sonderstellung ein, da seine Bewirtschaftung hauptsächlich durch die Kasse selbst erfolgt. In den vergangenen Jahren hat die Kasse einen erheblichen Teil ihres Instandhaltungsbudgets für die Sanierung und Modernisierung der Gebäudesubstanz bereitgestellt. Um den Bestand zukunftssicher zu gestalten und zu erhalten, werden Budget und Maßnahmen insbesondere hinsichtlich der Energieeffizienz über den gesamten Lebenszyklus der Immobilien geplant und bewertet. Anhand systematischer Kriterien für die Beurteilung und Steuerung nach ökologischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten wurde ein langfristiges Modernisierungs- und Instandset-zungsprogramm zur Reduktion von CO2-Emmissionen um 95 % bis 2040 entsprechend des Pariser Klimaschutzabkommens von 2015 definiert, das schrittweise umgesetzt wird. Für die Planung und Durchführung von Baumaßnahmen oder Instandhaltungsarbeiten werden ausschließlich externe Dienstleister beauftragt. Dabei legt die Kasse großen Wert auf eine langfristige, faire und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit regionalen Anbietern.


VIII. Risikokategorien im Anlagebereich

Die wesentlichen Risiken aus Kapitalanlagen lassen sich unterteilen in

  • Marktrisiko,
  • Adressenausfallrisiko,
  • Konzentrationsrisiko,
  • Liquiditätsrisiko und
  • operationelles Risiko.

Sie können die Anlageziele Rentabilität, Sicherheit und Liquidität gefährden.

Nachhaltigkeitsrisiken werden nicht als eigenständige Risikokategorie aufgeführt, sondern wirken als auslösende oder negativ beeinflussende Faktoren auf die vorgenannten Risiken ein. Die Betrachtung und Bewertung erfolgten an dieser Stelle ganzheitlich.

1. Risikobewertung und -steuerung

Eine erfolgreiche Umsetzung der strategischen Anlageplanung und somit eine nachhaltige Erreichung der Unternehmensziele setzt eine umfassende und effektive Risikosteuerung der Kapitalanlagen voraus. Sie dient einer frühzeitigen Erkennung aller maßgeblichen Risiken bzw. Chancen, die eine negative oder positive Auswirkung auf die Kapitalanlagen und somit auch auf die wirtschaftliche Stabilität haben. Die Risikosteuerung der Kapitalanlagen richtet sich am Risikoprofil des Portfolios, den Liquiditätserfordernissen sowie an der Risikotragfähigkeit aus.

2. Risikomanagement

Das Risikomanagementsystem der Pensionskasse, d. h. die Gesamtheit der internen Regelungen und Verfahren, die einen strukturierten Umgang mit Risiken in der Kasse sicherstellt, hat das Ziel, die Kasse systematisch vor Risiken zu schützen und dadurch die jederzeitige und dauerhafte Erfüllung der zukünftigen und bestehenden satzungsgemäßen Versorgungsverpflichtungen unter Einhaltung der regulatorischen Vorgaben zu gewährleisten. 

Die Hauptaufgabe des Risikomanagementsystems besteht darin, sämtliche Risiken, denen die Pensionskasse tatsächlich oder möglicherweise ausgesetzt ist,  

  • zeitnah zu identifizieren,
  • qualitativ und, sofern zweckmäßig, quantitativ zu bewerten,
  • einzeln und auf aggregierter Basis unter Berücksichtigung der zwischen den Risiken bestehenden Interdependenzen kontinuierlich zu steuern,
  • regelmäßig zu überwachen und
  • dem Vorstand und weiteren Stakeholdern aussagefähig über diese Risiken zu berichten.

Insoweit kann das Risikomanagement der Kasse als ein kontinuierlicher Prozess der Identifizierung, Bewertung und Priorisierung von und der hierarchieübergreifenden Sensibilisierung der Belegschaft für Risiken aufgefasst werden. Es ist gleichwohl ein strukturierter Ansatz zur Früherkennung von potenziellen Bedrohungen oder Entwicklungen, die künftig bestandsgefährdende Wirkungen für die Kasse entfalten könnten, sei es in finanzieller, operationeller oder strategischer Hinsicht. Das Hauptziel des Risikomanagements besteht darin, das Schadenspotential (die Risikohöhe) und die zugehörige Eintrittswahrscheinlichkeit durch Einleitung angemessener und wirksamer risikomindernder Steuerungsmaßnahmen auf ein für die Kasse akzeptables Niveau zu reduzieren.

Risikoanalysen fließen in die Entscheidungsprozesse ein. Diese betreffen in der Regel das laufende Risikomanagement im Tagesgeschäft, insbesondere die Steuerung existierender wesentlicher Risiken, sowie den Erwerb neuer Kapitalmarktprodukte. Beim Erwerb neuer Produkte, insbesondere neuer Fonds, wird vor Erwerb ein strukturierter Prüfungsprozess durchlaufen.

Für alle wesentlichen Risiken wird grundsätzlich Risikokapital bereitgestellt und im Risikotragfähigkeitskonzept berücksichtigt. Bei Erreichen bzw. Überschreiten von Limiten oder Schwellenwerten wird eine Berichtspflicht ausgelöst.

Das Risikomanagementsystem, die Risikostrategie und das Risikotragfähigkeitskonzept werden jährlich überprüft und ggf. angepasst. Die Prüfungshandlungen der Internen Revi-sion beziehen regelmäßig auch Teilbereiche des Risikomanagementsystems ein. Als Be-standteil der eigenen Risikobeurteilung wird jeweils im Jahresverlauf ein Risikoworkshop durchgeführt. In diesem wird unter anderem die Gesamtrisikosituation der Kasse, alle we-sentlichen Risikomeldungen des vorherigen bzw. laufenden Geschäftsjahres sowie die Wirksamkeit des Risikomanagementsystems analysiert. Weiter wird die kurz- bis mittelfris-tige Ausrichtung des Risikomanagements festgelegt.

Die potenziellen Auswirkungen des Marktrisikos werden durch eine hohe Diversifizierung der Anlagen und Anlageklassen im Rahmen der Anlagestrategie und Anwendung der Vor-schriften zur Mischung und Streuung reduziert. Bei der Auswahl der Anlageklassen wird darauf geachtet, mögliche negative bilanzielle Auswirkungen gering zu halten. Im Vorfeld des Erwerbs einer Kapitalanlage wird eine ökonomische und rechtliche Analyse durchge-führt.

Indirekte Anlagen werden grundsätzlich über Spezialfondskonzepte umgesetzt und bilanzi-ell dem Anlagevermögen zugeordnet. Die mandatierten Fondsmanager sind auf Anlagear-ten spezialisiert und verfügen über einen strukturierten Investmentprozess. Die Risikosteu-erung erfolgt hier primär über das Asset-Management des jeweiligen Fonds. 

Der Immobilien-Direktbestand setzt sich fast ausschließlich aus Wohnimmobilien in der Metropolregion Berlin zusammen. Sie werden nach einheitlichen Grundsätzen durch die Kasse selbst bewirtschaftet. Im 4-Jahres Turnus erfolgt eine Bewertung der Immobilien durch externe Sachverständige. Zusätzlich wird regelmäßig eine Portfolioanalyse durchge-führt, um auf Basis der Prognose potenzielle Risiken frühzeitig erkennen und steuern zu können.

Investitionen in Immobilienfonds mit unterschiedlicher strategischer Ausrichtung (Schwer-punkt Wohnen sowie Mischobjekte mit Gewerbeanteilen, Studentisches Wohnen, Büroim-mobilien sowie gemischte Gewerbeimmobilien) dienen der Diversifikation des Immobilien-portfolios im Hinblick auf Objektart und Standort.


Bei den Immobilienanlagen wird im Rahmen des Ankaufsprozesses für jede Investition die Werthaltigkeit des Produktes, des Nutzungskonzeptes bzw. des einzelnen Objektes beurteilt.

Das Adressenausfallrisiko wird durch eine breite Streuung der Emittenten, Anlagerichtlinien und der Beachtung von externen Ratings sowie interner Plausibilisierung begrenzt. In der Renten-Direktanlage werden ausschließlich Papiere der öffentlichen Hand sowie von geeigneten Kreditinstituten gehalten. Die Papiere der Kreditinstitute sind überwiegend durch Sicherungssysteme abgedeckt oder als Pfandbrief hinterlegt. Negative Bonitätsveränderungen werden analysiert und ggf. Maßnahmen abgeleitet, die auch eine Veräußerung des jeweiligen Papieres beinhalten können. Eine Aufstockung der Renten-Direktanlage ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Für den Immobilien-Direktbestand überprüft die Pensionskasse vor Vertragsabschluss die Bonität potenzieller Mieter. Zahlungseingänge werden engmaschig kontrolliert und im Falle des Zahlungsverzugs im Rahmen des Forderungsmanagements konsequent weiterverfolgt.

Das Konzentrationsrisiko wird durch Diversifikation, einer angemessenen Mischung und Streuung sowie der Kontingentierung verschiedener Assetklassen vermieden.

Das Eintreten des Liquiditätsrisikos soll durch eine kontinuierliche und rollierende Liquiditätsplanung, die sämtliche Zahlungsströme aus dem versicherungstechnischen Geschäft, den Kapitalanlagen und den sonstigen Verpflichtungen berücksichtigt, ausgeschlossen werden.

Das operationelle Risiko bezeichnet die Gefahr von Verlusten, die durch die Unangemessenheit oder das Versagen von internen bzw. auf Dritte übertragenen Verfahren, Personen, Systemen oder durch externe Ereignisse verursacht werden. Zu den operationellen Risiken zählen somit auch Rechts- und IKT-Risiken sowie solche aus Ausgliederungen.

Den mit dem Geschäftsbetrieb einhergehenden Prozessrisiken wird durch ein in die Geschäftsprozesse integriertes Internes Kontrollsystem (IKS) begegnet. Die Interne Revision überwacht die Wirksamkeit und Funktionsfähigkeit des IKS im Rahmen ihres Prüfungsauftrags. 

Durch die jährliche Überprüfung der Geschäfts- und Risikostrategie, der Rahmenbedingungen der Kasse, der langfristigen Unternehmensplanung, der Überwachung und Bewertung der finanziellen Lage sowie die Durchführung von Asset-Liability-Studien und eigenen Risikobeurteilungen soll das Auftreten strategischer Fehlentscheidungen und damit das Eintreten strategischer Risiken vermieden werden. Darüber hinaus liegt der Fokus insbesondere auf der Weiterentwicklung und Digitalisierung der Geschäftsprozesse in den kommenden Jahren.


IX. Informationen nach §§ 134b und 134c Aktiengesetz (AktG)

Details bezüglich der Informationen können Sie dem folgenden Dokument entnehmen: https://www.pensionskassederbewag.de/Informationen_nach_134b-c_AktG.pdf

Der Vorstand der Pensionskasse hat die vorstehende Erklärung im April 2026 genehmigt. Die „Erklärung zu den Grundsätzen der Anlagepolitik gemäß § 234i VAG“ tritt mit dem 01.05.2026 in Kraft und ersetzt die Vorgängerversion.